Ehe- und Familienrecht

 

Meine Tätigkeit in dem Fachgebiet des Ehe- und Familienrechts umfasst:

  • die Unterstützung und Beratung bei der Auseinandersetzung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • die Prüfung und Regulierung des gesetzlichen Zugewinnausgleichs
  • die Berechnung und Durchsetzung der gesetzlichen Unterhaltsansprüche von ehelichen und nichtehelichen gemeinsamen Kindern, des Ehegattentrennungsunterhaltes sowie nachehelicher Ehegattenscheidungsfolgeunterhalt
  • die Übernahme der Parteivertretung in einvernehmlichen und streitigen Scheidungsverfahren
  • die Vertretung in Kindschaftsverfahren, wie z.B. die Klärung der Abstammung, das Namensrecht, das Sorge- und Besuchsrecht